antaris Immobilien Dresden GmbH ** Neuwertige Flächen mit modernem Flair **
- Lage
- 01067 Dresden
- Mietpreis
- Auf Anfrage
- Fläche
- ca. 343 m²
- Provision
- provisionsfrei
- Verfügbarkeit
- nach Vereinbarung
Lage
Der Altmarkt ist der zentrale Platz und öffentliche Versammlungsort der sächsischen Haupt- und ehemaligen Residenzstadt. Nicht zuletzt ist der Altmarkt berühmt für den „Dresdner Striezelmarkt“ – Deutschlands ältester Weihnachtsmarkt. Der Stadttourismus hat maßgeblich die 1A-Einzelhandels-lagen in der Innenstadt gefördert.
Als Laden ist die Fläche mit ihrer 1A-Lage und der Nähe zur Einkaufsmeile Prager Straße sowie zur gegenüber liegenden Altmarktgalerie perfekt geeignet.
Objektbeschreibung
Der modern ausgestattete Laden hat eine Gesamtfläche von ca. 343,00 m² und geht ebenso über zwei Geschosse.
Energieausweis vorhanden: ja
Endenergiebedarf des Gebäudes: 93,5 kWh(m²-a)
Endenergiebedarf Wärme: 116,3 kWh(m²-a)
Endenergiebedarf Strom: 37,1 kWh(m²-a)
Energieträger: Heizwerk fossil
Ausstelldatum: 16.09.2020
Art des Energieausweises: Bedarf
Baujahr technische Anlage: 1999
Ausstattung
Die beiden Flächen im EG und 1. OG sind über eine Treppe verbunden. Im Bedarfsfall können die Flächen auch aufgeteilt und einzeln angemietet werden. Ein Anschluss an die benachbarte Fläche des 1. OG ist bei Bedarf möglich.
Energieausweis
Energieausweis: 2020, Bedarfsausweis, Heizwerk, fossil, 93,50 kWh(m²a)
Sonstige Angaben
Provision
Der Maklervertrag mit der antaris Immobilien GmbH kommt entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis der Anforderung des Objekt-Exposés und der beinhalteten Bestimmungen zustande (siehe auch AGB). Abweichend von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Objekt für den Käufer bzw. Mieter provisionsfrei.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen zurück zu gewähren und ggf. bezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
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